Stand Juni 2021

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Mietkonditionen (AGBM) sind integrierter Bestandteil von Verträgen zwischen der Moving Light Sound Media AG (nachfolgend „Moving“, „Vermieter“ oder „Auftragnehmer“ genannt) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“, „Mieter“, „Käufer“ oder „Auftraggeber“ genannt). Vereinbarungen, welche diese und/oder nachfolgende Bestimmungen abändern und/oder ergänzen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Moving. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft stehende Fassung der AGBM.

Termine

Moving erfüllt ihre vertraglichen Leistungen zum vereinbarten Termin oder, falls kein Termin vereinbart wurde, schnellstmöglich. Termine werden angemessen verschoben, wenn diese aus Gründen, die ausserhalb des Willens von Moving liegen, nicht eingehalten werden können. Dies können Naturereignisse, Unfälle und Krankheit, kriegerische Handlungen, erhebliche Betriebsstörungen aber auch verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen oder behördliche Massnahmen sein. Ist eine Terminverschiebung nicht möglich, ist Moving berechtigt, für Ersatzprodukte zu sorgen oder Aufträge und Teilaufträge an Dritte zu übertragen.

Informationspflicht

Die Parteien machen sich gegenseitig und umgehend nach Bekanntwerden auf technische, räumliche oder terminliche Umstände sowie auf gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften aufmerksam, soweit sie für die Auftragsumsetzung oder den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Zudem informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsgemässe Erfüllung erschweren oder verunmöglichen können. Allfällige Mehrkosten, welche durch Nichteinhaltung dieser Bestimmung entstehen, werden nach effektivem Aufwand verrechnet.

Preisangaben

Wo nicht explizit vermerkt, handelt es sich bei allen Angaben um Preise exkl. Mehrwertsteuer. Die effektiven, verbindlichen Preise der Produkte und Dienstleistungen werden in einem individuellen, schriftlichen Angebot festgelegt und können von den Preisen der Mietpreisliste abweichen. Dies gilt auch für mündliche bzw. telefonische Offerten oder Preisangaben in Emails. Offensichtliche Fehler und Irrtümer bleiben vorbehalten.

Zahlungsbedingungen

Grundsätzlich gilt Vorkasse oder Barzahlung bei Abholung/Lieferung/Leistungserbringung. Moving steht es jedoch frei, insbesondere bei Firmen- oder Stammkunden, anderslautende Zahlungsbedingungen zu gewähren. Diese werden in der jeweiligen Offerte ausgewiesen. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist Moving berechtigt, für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen und/oder noch ausstehende oder künftige Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder ganz zu verweigern.

Kaution

Moving hat das Recht, bei Vermietungen eine Kaution zu verlangen. Vor der vollständigen Begleichung des Mietpreises und gegebenenfalls der Kaution kann Moving die Herausgabe der Mietsache verweigern. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach der Wareneingangskontrolle, sofern das Material vollständig, sauber und technisch einwandfrei retourniert wurde.

Allfällige weitere Kosten

Gebühren, Versicherungsprämien, Lizenzen, Bewilligungen und andere Abgaben aller Art (z.B. SUISA oder Radio-/TV-Gebühren) sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, Sache des Mieters und gehen in jedem Fall zu seinen Lasten.

Rücktritt / Annullierung

Wird ein bereits bestätigtes Projekt abgesagt oder substanziell reduziert, fallen folgende Annullierungskosten an:

Bis 30 Tage vor Projektstart: 25% der Auftragssumme bzw. der Reduktion

30 bis 7 Tage vor Projektstart: 50% der Auftragssumme bzw. der Reduktion

7 bis 3 Tage vor Projektstart: 75% der Auftragssumme bzw. der Reduktion

Weniger als 3 Tage vor Projektstart: 100% der Auftragssumme bzw. der Reduktion

Als Projektstart gilt das Datum der geplanten Materialübergabe bzw. des geplanten Aufbaus oder des Installationsbeginns bei Festinstallationen.

Allfällige Kosten für bereits ausgeführte Vorbereitungs- und Planungsarbeiten sowie speziell bestellte oder angefertigte Materialien, Geräte und Zubehör werden in jeden Fall verrechnet. Bereits geleistete Anzahlungen verbleiben im Sinne einer Konventionalstrafe bzw. als sogenanntes Reuegeld zu 100% beim Auftragnehmer.

Spezielle Covid19-Regelung

Wird die Durchführung eines bereits bestätigten Projekts aufgrund behördlicher Massnahmen untersagt, der Anlass jedoch innerhalb von 9 Monaten nach dem ursprünglichen Termin nachgeholt, werden 50% der obigen Annullierungskosten als Gutschrift der neuen Auftragssumme angerechnet. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Bisher erbrachte Leistungen wie auch speziell bestellte oder angefertigte Materialien, Geräte und Zubehör werden in jedem Fall zu 100% verrechnet.

Materialübergabe

Beanstandungen über Mängel an der Mietsache können nur bei der Übergabe (zu Beginn des Mietverhältnisses) geltend gemacht werden. Sofern schriftlich nichts Anderes festgehalten wurde, hat der Mieter alle Mietgegenstände in sauberem, gebrauchsfertigem Zustand erhalten. Falls bei Mietbeginn bestimmte Mietartikel unerwartet nicht verfügbar sein sollten (z.B. wegen Defekt oder Verlust), kann Moving mindestens gleichwertige Alternativgeräte zu den gleichen Konditionen zur Verfügung stellen. Für fehlende Mietsachen kann Moving nicht haftbar gemacht werden.

Materialrückgabe

Das Mietmaterial ist pünktlich, sauber und komplett zu retournieren. Fehlmaterial und allfällige Reinigungsarbeiten werden nach effektivem Aufwand dem Mieter verrechnet. Werden die gemieteten Geräte nicht rechtzeitig zurückgebracht, wird pro Tag ein Zuschlag von 50% der Tagesmiete erhoben. Der Mieter haftet zusätzlich für die Schäden, die durch die Verspätung entstehen (z.B. Schadenersatzforderungen der Nachmieter und Umtriebsentschädigung von Moving). Moving behält sich zudem das Recht vor, die in Verzug befindlichen Mietgegenstände ohne vorherige Ankündigung und unter Verrechnung sämtlicher Spesen zurückzuholen.

Eigentum an der Mietsache

Eine Weitervermietung oder Verleihung ist ausgeschlossen, sofern schriftlich nichts Anderes vereinbart wurde. Die gemieteten Gegenstände bleiben Eigentum von Moving und dürfen vom Mieter weder veräussert, verpfändet, abgeändert, noch ohne schriftliche Einwilligung repariert werden.

Haftung

Der Mieter haftet für alle Schäden an den Mietsachen, welche durch den Mieter selbst, durch Drittpersonen oder durch Umwelteinflüsse verursacht werden. Insbesondere haftet der Mieter auch für Diebstähle sowie alle Folgekosten, welche durch Schäden am Material oder Verlust desselbigen entstehen. Für Schäden, Betriebsstörungen und Defekten an den Mietgeräten während der Mietdauer sowie daraus resultierenden eventuellen Folgeschäden kann Moving nicht haftbar gemacht werden.

Versicherung

Der Mieter hat für die Vertragsdauer die gemieteten Gegenstände auf seine Kosten zu versichern, insbesondere gegen Feuer-, Wasser-, Elementar-, Transportschäden, sowie gegen Diebstahl, Verlust und Beschädigung (All Risk). Unterlässt er dies, haftet er mit eigenen Mitteln für allfällige Schäden.

Sorgfaltspflicht, Einhaltung geltender Sicherheitsvorschriften

Der Mieter hat die Mietsachen sorgfältig und sachgemäss zu behandeln, namentlich während dem Transport, der Installation, Demontage, Zwischenlagerung und insbesondere während des Betriebs. Der Vermieter erklärt dem Mieter bei Bedarf die sachgemässe Handhabung. Zudem verpflichtet sich der Mieter, alle Geräte mit einem Fehlerstromschutzschalter zu betreiben und alle relevanten, geltenden Vorschriften und Normen wie z.B. NIV/NIN, BGV oder auch die Schall- und Laserverordnung LSV einzuhalten.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand aller Geschäfte ist St.Gallen. Es gilt Schweizerisches Recht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Mietkonditionen als PDF anzeigen.

Rabatt- und Geschenk-Gutscheine

Für Gutscheine aller Art gelten in erster Linie die auf dem Gutschein selbst abgebildeten Bedingungen und Einschränkungen. Wo diese fehlen oder unvollständig sind, gelten folgende Ergänzungen.

– Die Gültigkeit beträgt 1 Jahr ab Veröffentlichung bzw. Herausgabe.
– Als Stichtag für die Gültigkeit gilt das Datum der Auftragsbestätigung. Der dazugehörige Auftrag kann zu einem späteren Datum stattfinden.
– Mit dem Zustandekommen einer mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung gilt der Gutschein als eingelöst. Ein späterer Rücktritt vom Auftrag berechtigt nicht zum erneuten Einlösen (siehe AGB, „Rücktritt/Annullierung“).
– Gutscheine können nicht kumuliert werden und es gilt immer nur 1 Gutschein pro Auftrag. Eine Ausnahme bilden die Geschenk-Gutscheine (siehe unten).
– Eine Barauszahlung, auch teilweise, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Besonderheiten von Rabatt-Gutscheinen:

– Als Rabatt-Gutscheine gelten Gutscheine, welche von Moving entweder kostenlos verteilt oder über Printmedien publiziert oder online zum Download angeboten werden.
– Wo nicht anders vermerkt, gelten Rabatt-Gutscheine ausschliesslich für Mietartikel bei Vermietungen, nicht für Verkaufsartikel oder Dienstleistungen.
– Der Rabatt kann entweder als Prozentbetrag des Auftragsvolumens oder als fixer Betrag in CHF definiert sein.
– Rabatt-Gutscheine können nicht untereinander kumuliert oder mit anderen Aktionen kombiniert werden. Ausnahme: Geschenk-Gutscheine (siehe unten).

Besonderheiten von Geschenk-Gutscheinen:

– Als Geschenk-Gutscheine gelten Gutscheine, deren Gegenwert in CHF bereits im Voraus bar bezahlt oder von Moving als Freibetrag festgelegt wurde.
– Geschenk-Gutscheine können wie normales Bargeld für alle Geschäfte mit Moving eingelöst werden. Allfällige Einschränkungen werden direkt auf dem Gutschein abgebildet.
– Eine Kombination mit Rabatt-Gutscheinen und anderen Geschenk-Gutscheinen ist möglich, sofern auf dem Geschenk-Gutschein selbst nichts anderes vermerkt ist.